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   BVerwG, 09.12.1986 - 1 WB 77.86   

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BVerwG, 09.12.1986 - 1 WB 77.86 (https://dejure.org/1986,3141)
BVerwG, Entscheidung vom 09.12.1986 - 1 WB 77.86 (https://dejure.org/1986,3141)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Dezember 1986 - 1 WB 77.86 (https://dejure.org/1986,3141)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1986 - 1 WB 77.86
    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann vom Senat nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte bei seiner Entscheidung den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwGE 53, 95; 73, 51, 52 [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 79/79]und BVerwG Beschluß vom 5. August 1986 - 1 WB 114/85).
  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1986 - 1 WB 77.86
    Das mit dem Erwerb eines Eigenheims verbundene Risiko muß der jederzeit versetzbare Berufssoldat selbst tragen (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 63, 210, 215) [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 193/78].
  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 09.12.1986 - 1 WB 77.86
    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann vom Senat nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte bei seiner Entscheidung den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwGE 53, 95; 73, 51, 52 [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 79/79]und BVerwG Beschluß vom 5. August 1986 - 1 WB 114/85).
  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1986 - 1 WB 77.86
    Das Prinzip der jederzeitigen Versetzbarkeit ist im Soldatenrecht im Interesse der Erhaltung von Einsatzbereitschaft und Kampfkraft der Truppe unabdingbar und hat für eine hieran orientierte Personalführung, wie sie dem BMVg von Verfassungs wegen aufgetragen ist, ganz besondere Bedeutung (BVerwGE 43, 215, 219) [BVerwG 06.05.1971 - I WB 8/70].
  • BVerwG, 29.11.1978 - 1 WB 19.78

    Verwendungszusage - Offensichtlich unvertretbare Maßnahme - Soldat - Vorgesehene

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1986 - 1 WB 77.86
    In der bloßen Bekanntgabe einer personellen Planung liegt keine die personalführende Stelle bindende Zusage (BVerwGE 63, 165, 166) [BVerwG 29.11.1978 - 1 WB 19/78].
  • BVerwG, 06.08.1986 - 1 WB 6.86

    Versetzung eines Bundeswehrsoldaten - Ablehnung eines Versetzungsgesuchs durch

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1986 - 1 WB 77.86
    Die Sorge eines Soldaten für Eltern oder Schwiegereltern kann jedoch grundsätzlich eine aus dienstlichen Gründen gebotene Versetzung nicht hindern und läßt diese nicht rechtswidrig erscheinen (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwG Beschluß vom 6. August 1986 - 1 WB 6/86).
  • BVerwG, 05.08.1986 - 1 WB 114.85

    Versetzbarkeit des Soldaten - Besondere Sprachkenntnisse - Dienstposten

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1986 - 1 WB 77.86
    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann vom Senat nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte bei seiner Entscheidung den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwGE 53, 95; 73, 51, 52 [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 79/79]und BVerwG Beschluß vom 5. August 1986 - 1 WB 114/85).
  • BVerwG, 08.11.1983 - 1 WB 30.83

    Vorliegen eines persönlichen Bedürfnisses für die Verwendung eines Berufssoldaten

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1986 - 1 WB 77.86
    Daß es für diesen Posten auch andere geeignete Offiziere geben mag, macht die Auswahlentscheidung des BMVg nicht ermessensfehlerhaft (BVerwG Beschluß vom 8. November 1983 - 1 WB 30/83).
  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 WB 108.95

    Aufhebung einer Versetzungsverfügung - Gutachtliche ärztliche Äußerung zur

    Daß für diesen Dienstposten möglicherweise auch andere geeignete Soldaten in Betracht gekommen wären, macht die Auswahlentscheidung des BMVg nicht ermessensfehlerhaft (vgl. Beschluß vom 9. Dezember 1986 - BVerwG 1 WB 77.86 - m.w.N.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 9. Dezember 1986 - BVerwG 1 WB 77.86 - und vom 22. Juni 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 - m.w.N.) können derartige persönliche Belange eine aus dienstlichen Gründen gebotene Versetzung rechtlich jedoch grundsätzlich nicht in Frage stellen.

  • BVerwG, 20.07.1995 - 1 WB 1.95

    Versetzung eines Berufssoldaten - Auflösung einer Dienststelle

    Daß es für diesen Dienstposten auch andere geeignete Soldaten geben mag, macht die Auswahlentscheidung der SDL nicht ermessensfehlerhaft (vgl. Beschluß vom 9. Dezember 1986 - BVerwG 1 WB 77.86 - m.w.N.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 9. Dezember 1986 - BVerwG 1 WB 77.86 - und vom 22. Juli 1992 a.a.O. - m.w.N.) kann jedoch grundsätzlich weder die Sorge eines Soldaten für Eltern oder Schwiegereltern noch für Haus- oder Wohneigentum eine aus dienstlichen Gründen gebotene Versetzung hindern und diese rechtswidrig erscheinen lassen.

  • BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 98.94

    Verwendung eines Soldaten als Leiter einer Stelle beim Miltitärischen

    Daß für diesen Dienstposten möglicherweise auch andere geeignete Soldaten in Betracht gekommen wären, macht die Auswahlentscheidung des BMVg nicht ermessensfehlerhaft (vgl. Beschluß vom 9. Dezember 1986 - BVerwG 1 WB 77.86 - m.w.N.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 9. Dezember 1986 - BVerwG 1 WB 77.86 - und vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 - m.w.N.) können derartige persönliche Belange eine aus dienstlichen Gründen gebotene Versetzung rechtlich jedoch grundsätzlich nicht in Frage stellen.

  • BVerwG, 04.11.1987 - 1 WB 191.86

    Aufhebung einer Versetzungsverfügung eines Soldaten unter Berücksichtigung

    Das mit dem Erwerb eines Eigenheims verbundene Risiko muß der jederzeit versetzbare Berufssoldat selbst tragen (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 63, 210, 215 [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 193/78]; BVerwG Beschluß vom 9. Dezember 1986 - 1 WB 77/86).
  • BVerwG, 26.02.1998 - 1 WB 4.98

    Versetzung eines Berufssoldaten auf einen anderen Posten - Anspruch auf eine

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 9. Dezember 1986 - BVerwG 1 WB 77.86 -und vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 - m.w.N.) können derartige persönliche Belange eine aus dienstlichen Gründen gebotene Versetzung jedoch rechtlich grundsätzlich nicht in Frage stellen.
  • BVerwG, 27.08.1998 - 1 WB 2.98

    Klage eines Soldaten gegen eine Versetzung - Anspruch auf eine bestimmte örtliche

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 9. Dezember 1986 - BVerwG 1 WB 77.86 - und vom 2. Juni 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 - m.w.N.) können derartige persönliche Belange eine aus dienstlichen Gründen gebotene Versetzung rechtlich jedoch grundsätzlich nicht in Frage stellen.
  • BVerwG, 25.11.1987 - 1 WB 58.87

    Beschwerde eines Soldaten gegen seine Versetzung - Antrag auf

    Daß es für den Dienstposten des Antragstellers auch andere geeignete Unteroffiziere geben mag, macht die Auswahlentscheidung der SDL nicht ermessensfehlerhaft (BVerwG Beschluß vom 9. Dezember 1986 - 1 WB 77/86).
  • BVerwG, 13.05.1998 - 1 WB 26.98

    Beschwerde eines Stabsoffiziers gegen seine Versetzung - Antrag auf beschleunigte

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 9. Dezember 1986 - BVerwG 1 WB 77.86 - vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 - und vom 26. Februar 1998 - BVerwG 1 WB 4.98 -) können derartige persönliche Belange eine aus dienstlichen Gründen gebotene Versetzung rechtlich grundsätzlich nicht in Frage stellen.
  • BVerwG, 31.08.1988 - 1 WB 144.88

    Versetzung eines Soldaten - Erfordernis eines dienstlichen Bedürfnisses -

    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß die Pflegebedürftigkeit nahe Angehöriger - von Ehefrau und Kindern abgesehen - grundsätzlich eine aus dienstlichen Gründen gebotene Versetzung nicht hindert und diese nicht rechtswidrig erscheinen läßt (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 9. Dezember 1986 - 1 WB 77/86 - und zuletzt vom 12. Juli 1988 - 1 WB 116/88 - m.w.N.).
  • BVerwG, 25.02.1987 - 1 WB 128.86

    Rechtsmittel

    Die Sorge eines Soldaten für Eltern oder Schwiegereltern kann jedoch grundsätzlich eine aus dienstlichen Gründen gebotene Versetzung nicht hindern und läßt diese nicht rechtswidrig erscheinen (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwG Beschluß vom 9. Dezember 1986 - 1 WB 77/86).
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